Siedlungs-OK
Das Siedlungs-OK besteht aus mindestens fünf an der Siedlungsversammlung stimmberechtigten Mitgliedern. Nach Möglichkeit sollen Vertreter der IG im Siedlungs-OK Einsitz haben. Die Mitglieder des Siedlungs-OK werden von der Siedlungsversammlung für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Das Siedlungs-OK konstituiert sich selbst und legt seinen Sitzungsrhhythmus selber fest.
Das Siedlungs-OK ist mit folgenden Aufgaben und Kompetenzen betraut:
- Einberufung, Vorbereitung und Durchführung der Siedlungsversammlung
- Koordination zwischen IGs bei Bedarf
- Kommunikation mit Geschäftsstelle und Vorstand der Genossenschaft, wobei das Siedlungs-OK eines seiner Mitglieder als Ansprechperson bestimmt
- Jährliche Information an der GV der Genossenschaft über die Tätigkeiten der Siedlungsorgane
- Inkasso des Siedlungsbeitrages und Führung der Siedlungskasse