Was ist Pflichtanteilkapital?

Der dritte Weg

Unser Ziel ist es, guten und preisgünstigen Wohnraum für alle Bevölkerungskreise zu erhalten und neu zu erstellen. Unsere Mieter:innen sind Genossenschaftsmitglieder und können mitbestimmen. Sie bezahlen nicht wie üblich ein Mietzinsdepot ein, sondern ein sogenanntes Pflichtanteilkapital. Damit sind sie Miteigentümer:innen und tragen mit an der Verantwortung für die ganze Genossenschaft. Man bezeichnet das genossenschaftliche Wohnen deshalb auch als «dritten Weg» zwischen Miete und Wohneigentum.

Wie berechnet sich das Pflichtanteilkapital?

Bei manchen Genossenschaften ist das nötige Pflichtanteilkapital höher als das übliche Mietzinsdepot. Dies kommt daher, dass gemeinnützige Genossenschaften wie Wohnwerk Luzern keine Gewinne aus den Mieten ziehen. Die Mieten entsprechen der Kostenmiete und decken somit lediglich die langfristigen Kosten einer Immobilie. Für junge Genossenschaften hat das zur Folge, dass sie noch kaum Möglichkeiten hatten, um Eigenkapital aufzubauen. Darum muss ein Teil des für einen Bau nötigen Eigenkapital durch das Pflichtanteilkapital der Nutzenden gedeckt werden. Bei uns entspricht dieser Anteil ca. CHF 250 pro gemieteten Quadratmeter.

Woraus kann das Pflichtanteilkapital bezahlt werden?

Nicht alle Menschen verfügen über das entsprechende Guthaben auf dem Sparkonto. Da die Anlage bei einer Genossenschaft sowohl sicher, als auch für das Gemeinwohl sinnvoll ist, kann das Pflichtanteilkapital aus dem Altersguthaber der Pensionskasse bezahlt werden. Wir beraten dich gerne, wie das funktioniert.

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Wer hilft, wenns trotzdem nicht reicht?

Die soziale Durchmischung der Wohnwerk-Nachbarschaften ist uns sehr wichtig. Darum führen wir einen Solidaritätsfonds, in den alle Mieter:innen 1% ihrer Miete einzahlen. Aus diesem Geld können wir das Pflichtanteilkapital für die Menschen finanzieren, die weder Erspartes, noch eine ausreichend hohe Pensionskasse haben. Da das Kapital aus dem Solidaritätsfonds nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder in den Fonds zurückfliesst, bleibt es vollumfänglich in der Genossenschaft und im Besitz der Mietenden.

Wenn du mehr über den Solidaritätsfonds erfahren oder einen Antrag zur Finanzierung des Pflichtanteilkapitals stellen möchtest, dann beraten wir dich gerne in einem persönlichen Gespräch. Teil uns bitte mit, wie wir dich kontaktieren sollen.

 

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Wie sollen wir dich kontaktieren?

 

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