Siedlungsversammlung
Sämtliche Siedlungsmitglieder sind teilnahmeberechtigt an der Siedlungsversammlung. Stimmberechtigt sind Siedlungsmitglieder ab 16 Jahren. Die Siedlungsversammlung tagt mindestens alle vier Monate auf Einberufung des Siedlungs-OKs. Die Sitzungsdaten werden mindestens vier Wochen im Voraus bekannt gegeben. Traktanden müssen spätestens zwei Wochen im Voraus eingegeben werden. Das Siedlungs-OK teilt die Traktandenliste mindestens eine Woche im Voraus mit.
Die Siedlungsversammlung ist mit folgenden Aufgaben und Kompetenzen betraut:
- Wahl des Siedlungs-OK
- Festsetzung des Siedlungsbetrags
- Bewilligung von projektgebundenen Beiträgen zu Lasten der Siedlungskasse auf Antrag
- Bewilligung von Beiträgen zur freien Verfügung der IG für die Deckung diverser laufender Kosten, sogenannte Freibeträge