Siedlungsversammlung

Siedlungsversammlung

Sämtliche Siedlungsmitglieder sind teilnahmeberechtigt an der Siedlungsversammlung. Stimmberechtigt sind Siedlungsmitglieder ab 16 Jahren. Die Siedlungsversammlung tagt mindestens alle vier Monate auf Einberufung des Siedlungs-OKs. Die Sitzungsdaten werden mindestens vier Wochen im Voraus bekannt gegeben. Traktanden müssen spätestens zwei Wochen im Voraus eingegeben werden. Das Siedlungs-OK teilt die Traktandenliste mindestens eine Woche im Voraus mit.

Die Siedlungsversammlung ist mit folgenden Aufgaben und Kompetenzen betraut:

  1. Wahl des Siedlungs-OK
  2. Festsetzung des Siedlungsbetrags
  3. Bewilligung von projektgebundenen Beiträgen zu Lasten der Siedlungskasse auf Antrag
  4. Bewilligung von Beiträgen zur freien Verfügung der IG für die Deckung diverser laufender Kosten, sogenannte Freibeträge